GEWALT GEGEN FRAUEN MIT BEHINDERUNGEN


Die Tatsache, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung von allen Formen der Gewalt (psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt) betroffen sind, ist weder bei MitarbeiterInnen in Einrichtungen der Behindertenhilfe noch bei Angehörigen präsent. Die Lebenssituation insbesondere von Frauen und Mädchen mit geistiger Behinderung führte zu der Annahme, dass sie, da sie häufig innerhalb der Familie oder in geschützten Einrichtungen leben, auch besonders vor Gewalt geschützt sind.
Untersuchungen belegen das Gegenteil und zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen in besonderem Maß von Gewalt betroffen sind, da sie durch ihre Beeinträchtigung z.T. auf Assistenz angewiesen sind, in stärkerem Maße in Abhängigkeiten leben als Frauen und Mädchen ohne Behinderung und zum Teil nicht über Sexualität aufgeklärt sind, über eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten verfügen oder ihnen durch mangelnde Sexualaufklärung keine Begrifflichkeiten für die erlebte Gewalt zur Verfügung stehen.

Das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung
Es gibt bisher keine repräsentativen Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen, die Aussagen zum Ausmaß psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung machen können. Bisher vorgelegte Studien zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen beziehen sich zudem überwiegend auf die sexualisierte Gewalt – speziell in Einrichtungen der Behindertenhilfe – jedoch nicht auf häusliche Gewalt. Diese Studien belegen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen in erhöhtem Maß von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Hintergrund: Sozialisationsbedingungen und Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Sozialisationsbedingungen von Mädchen und Jungen mit Behinderung unterscheiden sich erheblich von denen Nichtbehinderter. Die Identität, Selbstwert und Selbstbewusstsein entwickeln sich in Abhängigkeit von der sozialen Umgebung. Ermutigung, Anforderungen und Vertrauen in die Fähigkeiten der Mädchen und Jungen sind wichtige Faktoren, um ein positives Selbstbild zu entwickeln. Menschen mit Behinderungen werden aber nicht vorrangig als Personen mit individuellen Fähigkeiten gesehen, sondern primär als behindert eingestuft. Ihre Identitätsentwicklung hat immer den Ausgangspunkt der Behinderung, und es werden nur selten Möglichkeiten einer Identitätsfindung mit der Behinderung geboten. Auch die Kategorie Geschlecht tritt dabei hinter das Merkmal der Behinderung zurück. Je sichtbarer die Behinderung, desto geschlechtsloser werden Frauen und Mädchen wahrgenommen.

Die Bedingungen zur Identitätsfindung für Mädchen mit Behinderungen sind erschwert durch die Anforderungen, die im familiären, schulischen und auch medizinisch/ therapeutischen Umfeld an sie gestellt werden. Die Geburt eines Kindes mit Behinderung ist für Eltern oft mit großer Verunsicherung verbunden, da z.B. durch die Pränataldiagnostik die Vermeidung von Behinderung propagiert wird und Menschen mit Behinderung als unerwünscht gelten. Der Anspruch, ihre Defizite auszugleichen, zeigt den Mädchen und Jungen schon sehr früh, dass ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten nicht im Vordergrund stehen und sie über ihren Körper nicht selbstbestimmt verfügen dürfen, sondern dass Eltern, BetreuerInnen und ÄrztInnen über sie verfügen. Dieser Objektstatus verhindert ebenso die Selbstbestimmung und die Entwicklung eines positiven Körpergefühls.
Mädchen und Frauen mit Behinderungen leben häufig schon seit dem Kindesalter in Institutionen und Einrichtungen. Abhängig vom Grad der Behinderung sind viele auf Assistenz in unterschiedlicher Form angewiesen. Regelungen erfordern eine starke Anpassung der Bewohnerinnen und schränken die Selbstbestimmung im alltäglichen Leben erheblich ein. Individuelle Grenzsetzungen beispielsweise bei Pflegehandlungen sind kaum gewährleistet.
Eine solche Lebenssituation, in der Abhängigkeit von BetreuerInnen, AnleiterInnen und MitbewohnerInnen oder Familienmitgliedern erschweren Grenzsetzungen (z.B. bei Pflegehandlungen wie Körperpflege) und erhöhen gleichzeitig die Gefahr sexualisierter Übergriffe.
Immer noch bestehen sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei BetreuerInnen Vorurteile und Unsicherheiten hinsichtlich einer eigenständigen Sexualität von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Sie werden vielfach als asexuelle Wesen angesehen, ihnen wird das Bedürfnis nach Zärtlichkeit und Sexualität oftmals abgesprochen, Sexualität und sexuelle Aufklärung sind Tabuthemen. Das aktive Ausleben sexueller Bedürfnisse wird auch heute noch durch institutionelle Rahmenbedingungen verhindert oder durch das Personal explizit verboten.

TäterInnen
Die TäterInnen kommen aus dem gesamten Umfeld der Frauen, aus dem familiären Bereich, dem institutionellen, therapeutisch-ärztlichen und schulischen sowie dem Freizeit- und Arbeitsbereich. Die TäterInnen sind zu 97% Männer, die den Frauen zum größten Teil bekannt sind. Es sind Väter, Stief- und Pflegeväter, Betreuer, Bus- und Taxifahrer, Anleiter aus beschützten Werkstätten und Mitbewohner.
Die Betroffenen sind in den meisten Fällen emotional oder pflegerisch in hohem Maß abhängig von den Tätern. Das bedeutet, dass assistenzabhängige Frauen ausgesprochen stark von sexualisierter Gewalt bedroht sind. Die große Nähe zu den Pflegepersonen ermöglicht dem Täter ständige Übergriffe und Sanktionierungsmaßnahmen. Die extreme Verletzlichkeit und Abhängigkeit dieser Frauen ermöglicht dem Täter leichten Zugriff, den er beliebig oft wiederholen kann. Das Abhängigkeitsverhältnis gibt ihm darüber hinaus die Sicherheit, dass seine Gewalttaten nicht öffentlich werden.

Folgen
Die Auswirkungen sexualisierter Gewalt haben ein breites Spektrum (siehe z.B. Vergewaltigung). Betroffene Frauen nennen autoaggressives Verhalten, Ängste, Phobien, Schwindel, Bauch- und Magenschmerzen ohne organische Ursachen, Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen, sexuelle Probleme, Kopfschmerzen, Depressionen und Traurigkeit als Folgen der erfahrenen Gewalt.

Berichten Frauen mit Behinderung von sexualisierten Gewalterfahrungen, wird ihnen oftmals nicht geglaubt. Das immer noch weit verbreitete Vorurteil nur junge und im herkömmlichen Sinne attraktive Frauen wären Opfer von sexualisierten Übergriffen und Frauen mit Behinderung wären sexuell nicht attraktiv, unterstützt die Nichtwahrnehmung ihrer Gewalterfahrung. Weitere Mythen, wie: Behinderte Menschen seien asexuelle Wesen, sie könnten Missbrauch und sexualisierte Übergriffe nicht verstehen, oder aber sie seien promiskuitiv, tragen dazu bei, sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderung zu verschleiern. Andererseits wird unterstellt, es handele sich um Phantastereien, die die Wünsche nach Partnerschaft und Sexualität ausdrücken. Die Wahrnehmung und damit auch der Umgang mit den Betroffenen ist abhängig von den Wertesystemen der BetreuerInnen und Bezugspersonen.

Sexualisierte Gewalterfahrungen, wie sexueller Missbrauch in der Kindheit, haben vielschichtige und vielfältige Auswirkungen auf das Leben von Mädchen und Frauen, z.B. psychosomatische, psychische, soziale und autoaggressive Auffälligkeiten (siehe auch sexueller Missbrauch in Kindheit und Jugend). Lernstörungen, verzögerte Entwicklungen in allen Bereichen bis hin zu körperlichen und geistigen Behinderungen können die Folge körperlicher Misshandlungen und sexualisierter Gewalt sein. Mädchen und Jungen entwickeln unterschiedlichste Störungsbilder als Überlebensstrategien, die dann möglicherweise als Behinderungsform eingestuft werden.

Was tun?

Präventionsangebote
Um angemessen auf Frauen und Mädchen, die Gewalterfahrungen machen mussten einzugehen, ist besonders eine Sensibilisierung der Betreuungspersonen vonnöten.
Präventionsangebote für Betreuungspersonen, LehrerInnen und Eltern von Mädchen und Jungen mit Behinderung beinhalten Themenbereiche wie:
• die Reflexion der eigenen Werthaltungen und Vorurteile in Bezug auf Menschen mit Behinderung
• eine Erziehungshaltung, die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung fördert und damit Abhängigkeiten reduziert
• das Akzeptieren von Grenzen, die Unterstützung des Selbstwertes und eines positiven Körpergefühls mit der Behinderung
• die Wahrnehmung einer eigenständigen Sexualität von Mädchen und Jungen mit Behinderung
• die Sensibilisierung für den Themenbereich sexualisierte Gewalt
• das Kennenlernen von Anlauf- und Beratungsstellen und Möglichkeiten der Unterstützung für Betroffene
• die Reflexion struktureller Bedingungen sexualisierter Gewalt.

Präventionsangebote für Menschen mit Behinderung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von Präventionsangeboten für nichtbehinderte Menschen. Es müssen behinderungsbedingte Aspekte berücksichtigt werden.

Unterstützungsangebote für Frauen und Mädchen mit Behinderung in den Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bieten Unterstützung und Begleitung für alle Frauen mit Gewalterfahrungen. Die Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen haben sich in den Eckpfeilern ihrer Arbeit zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bevölkerung durch vermehrte Zusammenarbeit mit weiblichen Angehörigen marginalisierter Gruppen in den Teams auszudrücken und weit gefächerte Kompetenzen als integralen Bestandteil von Einstellungskriterien und Einarbeitungsverfahren umzusetzen, die die Öffnung für Frauen mit Behinderung einschließt.
Einige Einrichtungen haben spezialisierte Beratungskonzepte für Frauen mit geistigen Behinderungen erarbeitet oder haben in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Behindertenhilfe Angebote entwickelt, um der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderung entgegenzuwirken.
Hilfseinrichtungen vor Ort finden Sie unter folgendem Link: www.frauen-gegen-gewalt.de
Leider sind nicht alle Einrichtungen barrierefrei. Bei Bedarf hilft der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bei der Suche nach einer barrierefreien Einrichtung.

Links/ Literatur
• Weibernetz: Politische Interessenvertretung behinderter Frauen: www.weibernetz.de
• Website der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: www.behindertenbeauftragte.de
• Umfrage des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe: Frauen mit Behinderung in Frauenberatungseinrichtungen – Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf: www.bv-bff.de
• Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen: www.fab-kassel.de
• ‚Einmischen Mitmischen.’ Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für behinderte Mädchen und Frauen: www.bmfsfj.de
• Schleswig-Holsteinischer Landtag (2001): Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung. Bestehende Hilfsmöglichkeiten und bedarfsorientierte Versorgungsplanung. Drucksache 15/899. Kiel.
• Zemp, Aiha/ Pircher, Erika (1996): „Weil das alles weh tut mit der Gewalt“. Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. Schriftenreihe der österreichischen Frauenministerin, Bd. 10. Wien.



Dokument drucken  Nach oben  Dokument: 45 | 2009-08-06 15:14:26
     
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